Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten sowohl mit dem eigenen Auto, dem Velo oder dem ÖV entstanden sein. Bei dem Abziehen von Fahrtkosten gibt es einige Details zu berücksichtigen. Denn die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen mehrere Bedingungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.